Dashcam-Aufnahmen aus geparktem Auto unzulässig

Dashcam-Aufnahmen aus einem geparkten Auto sind unzulässigDashcam-Aufnahmen aus einem geparkten Auto sind unzulässig, urteilte das Landgericht Memmingen. Eine solche Überwachung stelle einen intensiven Eingriff ins Persönlichkeitsrecht dar.
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